Laut der Website „China Trade Remedies Information“ gab die Europäische Kommission am 14. Juli bekannt, dass sie die endgültige Entscheidung über die zweite Antidumping-Überprüfung von Endlosglasfasern aus China getroffen hat. Es wird festgestellt, dass bei einer Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen das Dumping der betreffenden Produkte anhalten oder erneut auftreten und der EU-Industrie schaden wird. Daher wurde beschlossen, die Antidumpingmaßnahmen für die betreffenden Waren weiterhin aufrechtzuerhalten. Die Steuersätze sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die EU-Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) für die betreffenden Produkte lauten 7019 11 00, ex 7019 12 00 (EU-TARIC-Codes: 7019 12 00 22, 7019 12 00 25, 7019 12 00 26, 7019 12 00 39), 7019 14 00 und 7019 15 00. Der Dumpinguntersuchungszeitraum für diesen Fall dauert vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und der Schadensuntersuchungszeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum Ende des Dumpinguntersuchungszeitraums. Am 17. Dezember 2009 leitete die EU eine Antidumpinguntersuchung zu Glasfasern mit Ursprung in China ein. Am 15. März 2011 hat die EU eine endgültige Entscheidung über Antidumpingmaßnahmen gegen Glasfasern aus China getroffen. Am 15. März 2016 leitete die EU die erste Antidumping-Überprüfungsuntersuchung zu Glasfasern aus China ein. Am 25. April 2017 erließ die Europäische Kommission die erste endgültige Entscheidung im Rahmen einer Antidumping-Sonnenuntergangsüberprüfung für Endlosglasfasern mit Ursprung in China. Am 21. April 2022 leitete die Europäische Kommission die zweite Antidumping-Überprüfungsuntersuchung zu Endlosglasfasern mit Ursprung in China ein.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 26. Juli 2023