Laut der Website „China Trade Remedies Information“ gab die Europäische Kommission am 14. Juli bekannt, dass sie ihre endgültige Entscheidung zur zweiten Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen für aus China stammende Glasfasern getroffen hat. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Dumping der betreffenden Produkte fortgesetzt oder wiederholt würde und der EU-Industrie Schaden zufügen würde, wenn die Antidumpingmaßnahmen aufgehoben würden. Daher wurde beschlossen, die Antidumpingmaßnahmen für die betreffenden Produkte aufrechtzuerhalten. Die Steuersätze sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die EU-Kombinierte Nomenklatur (CN)-Codes der betreffenden Produkte lauten 7019 11 00, ex 7019 12 00 (EU-TARIC-Codes: 7019 12 00 22, 7019 12 00 25, 7019 12 00 26, 7019 12 00 39), 7019 14 00 und 7019 15 00. Der Untersuchungszeitraum für Antidumping erstreckt sich vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, der Untersuchungszeitraum für die Schädigung vom 1. Januar 2018 bis zum Ende des Untersuchungszeitraums für Antidumping. Am 17. Dezember 2009 leitete die EU eine Antidumpinguntersuchung gegen Glasfasern mit Ursprung in China ein. Am 15. März 2011 fällte die EU eine endgültige Entscheidung zu Antidumpingmaßnahmen gegen Glasfasern aus China. Am 15. März 2016 leitete die EU die erste Antidumping-Überprüfungsuntersuchung (Sunset Review) zu Glasfasern aus China ein. Am 25. April 2017 fällte die Europäische Kommission die erste endgültige Entscheidung im Rahmen einer Antidumping-Überprüfung (Sunset Review) zu Endlosglasfasern aus China. Am 21. April 2022 leitete die Europäische Kommission die zweite Antidumping-Überprüfung (Sunset Review) zu Endlosglasfasern aus China ein.
Veröffentlichungsdatum: 26. Juli 2023